Benützungsreglement Waldhütte Sibrisboden

Der Korporationsrat, gestützt auf den Korporationsgemeindebeschluss vom 18.04.1980, beschliesst folgende Bedingungen:

  1. Für die Benützung der Waldhütte Sibrisboden ist eine Bewilligung der Korporation Unterägeri erforderlich. Die Anmeldung hat bei der Korporation Unterägeri, Telefon 041 754 52 70 zu erfolgen.
  2. Die Reservation der Waldhütte wird schriftlich vereinbart. Absagen der Reservation müssen mindestens zwanzig Tage vor dem Termin schriftlich erfolgen. Andernfalls wird eine Ausfallentschädigung von CHF 80.– verrechnet.
  3. Die Waldhütte wird vor der Benützung abgegeben und nachher wieder übernommen. Gleichzeitig erfolgt jeweils die Schlüsselübergabe. Das Mobiliar wird dabei anhand der Inventurliste geprüft, allfällige Mängel werden festgehalten und verrechnet. Der Zeitpunkt der Übergabe/Übernahme ist spätestens drei Tage vor der Veranstaltung mit dem Hüttenwart zu vereinbaren.
  4. Für das Abstellen der Autos sind die Parkplätze zu benützen. Es sind soweit als möglich Fahrgemeinschaften zu bilden, damit der Verkehr möglichst gering gehalten werden kann. Werden Autos auf den umliegenden Wiesen parkiert, wird allfälliger Landschaden in Rechnung gestellt.
  5. Als Kochgelegenheit stehen der Holzherd in der Küche (mit Boiler) und das Cheminée im Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  6. Der Generator für die elektrische Beleuchtung ist durch den verantwortlichen Chef des Mieters, gemäss den Weisungen des Hüttenwartes, zu bedienen. Wenn kein Strom mehr benötigt wird, ist der Motor abzustellen. Die Türe zum Generatorraum darf während dem Betrieb nicht ganz geschlossen sein (Überhitzung).
  7. Offenes Licht, wie z.B. Kerzen, dürfen nur unter grösster Vorsicht und nur in den vorhandenen Haltern verwendet werden. Das Merkblatt über Dekorationen (Anschlag) ist zu beachten.
  8. Hüttenordnung: Geschirr und Besteck sowie Tische, Grill und Kücheneinrichtungen sind zu reinigen und soweit notwendig zu versorgen. Leere Flaschen und Kehricht sind selber zu entsorgen.
    Die Waldhütte muss spätestens am nächsten Tag um 6 Uhr «besenrein» abgegeben werden. Angebrachte Wegbeschilderungen (z.B. Ballone) sind wieder zu entfernen.
  9. Auf die Beendigung der Hüttenbenützung hin, sind Feuer in Herd und Cheminée ausgehen zu lassen und die noch vorhandene Glut ist zusammenzuschieben. Rauchwarenabfälle sind in den bereitgestellten Behältern zu lagern. Beim Verlassen der Waldhütte müssen die Fenster und Türen abgeschlossen werden.
  10. Das Reinigen der Böden und WC-Anlagen erfolgt durch den Hüttenwart.
  11. Für die Vermietung (bis 12 Stunden Dauer) sind folgende Entschädigungen zu bezahlen:
    Miete inkl. Holz (pauschal) CHF 245.– 
    plus Generator pro Betriebsstunde CHF 6.– pro Stunde
    Kehrichtgebühr pro Sack CHF 5.--
  12. Beschädigungen und ausserordentliche Verunreinigungen werden zusätzlich in Rechnung (CHF 50.–/Std) gestellt.
  13. Die Waldhütte Sibrisboden befindet sich in einem Naherholungsgebiet. Es sind keine Open Air Veranstaltungen mit Beschallungsanlagen erlaubt.
  14. Werden alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt angeboten, so benötigt der Veranstalter eine Tagesbewilligung. Diese ist auf der Gemeindeverwaltung Unterägeri (Tel. 041 754 55 00, Polizeiamt) erhältlich.
  15. Dieses Reglement tritt am 01.09.2008 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 25.03.2003.

 

Unterägeri, 26. August 2008

 

KORPORATIONSRAT UNTERAEGERI

Der Präsident: Gerhard Iten

Der Schreiber: Thomas Hess